Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Landau, Gem. Landau, auf der A 65, Höhe AS Landauer Zentrum, FR Neustadt außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 125 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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