Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leipzig, auf der Wundtstraße/Rennbahn am 02.05.2016 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät speedophot RADAR 71 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig

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