Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, Messstelle Reststrauch, FR stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Vitronic mit Foto ergab 72 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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