Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, Messtelle Reststrauch, FR stadteinwärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 73 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Vordruck Anhörung
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