Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Mörfelden, Walldorf, A 5, km 503,430, Baustellenbereich, Darmstadt, FR Frankfurt am Main. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 106 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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