Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Neuleiningen, Gem. Neuleiningen, auf der A 6, bei km 586,400, FR Mannheim ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 144 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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