Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Oberhausen, Konrad-Adenauer-Allee, B 233, FR Süd, 76,2 m vor Ausfahrt OB-Grafenbusch wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 99 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Oberhausen übersandt.

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