Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Rastatt, Bahnhofstraße, vor Nr. 25, FR Stadtmitte. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic Trailer mit Foto 52 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rastatt übersandte Formular Anhörung
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