In Rehburg, K 10, Winzlarer Straße, Abschnitt 30, ca. Stat. 230, Rtg. L 370, Weidendamm wurde  Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 23 km/h überschritten. Gemessen wurden 53 km/h mit LEIVTECXV3, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nienburg/Weser übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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