Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Schönbek, auf der A 7, km 85,375, Rtg. Flensburg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 116 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H, übersandt.

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