Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Leon-Rot, BAB 6, km 590,500, Mannheim-Heilbronn die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 mit Foto ergab 122 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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