Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in St. Leon-Rot, BAB 6, km 590,500, Mannheim-Heilbronn ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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