Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart-Ost, B 14, Schwanenplatztunnel, FR Bad Cannstatt, Spur Mitte wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 73 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 23 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Traffistar S 330 mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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