Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart, Pragstraße, Pragtunnel, Richtung Bad Cannstatt wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 88 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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