Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Uplengen, Jübberder Straße, Höhe Nr. 8, FR Autobahn die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit Messgerät Vitronic mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 71 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Formular Anhörung
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