Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Westhofen, Gem. Westhofen, A 61, Höhe km 334,0, FR Süden  wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 154 km/h, bei zulässigen 130 km/h, um 24 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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