Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Windhagen, BAB 3, km 41,9, Gem. Windhagen, FR Frankfurt mit 26 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 146 km/h. Beweismittel: Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Schreiben wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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