Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Alzey, Gem. Alzey, A 63, Höhe km 31,8, FR Mainz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 130 km/h 150 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Lasergerät und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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