In Wiesbaden Erbenheim, auf der A 66, bei km 25,325, Ri. Rüdesheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 105 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörungsbogen

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