Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung 88447, Warthausen, auf der B 30 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit eso ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 48 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 168 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Biberach übersandte Vordruck Anhörung

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