Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Tuningen, BAB 81, km 686,080, Stuttgart – Singen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 116 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 10 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed FM1, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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