Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 13.10.2015 auf der B 424, ZW-Straße vor AW 18, Gem. Hornbach, FR Althornbach um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer
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