Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Braunsbedra, Stadt Braunsbedra, Frankleben A 38, bei km 167,00, Ri. Leipzig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 109 km/h mit Sensormessung und Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen.
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