Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 75015 Bretten, auf der B 35, Alexanderplatz, Rtg. Karlsruhe mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bretten übersandt.

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