Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Chemnitz, Landgraben 21, FR Wüstenbrand wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 46 km/h, bei zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 16 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen/ Fahrerfeststellung wurde von Bußgeldstelle Chemnitz übersandt.

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