Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Wedemark, auf der BAB 352, bei km 0,061, Richtung Hamburg begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO mit Foto 101 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Anhörung

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