Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,680, Singen – Stuttgart einen Geschwindigkeitsverstoß mit 125 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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