Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 137 km/h mit Lichtschrankenmessung mit Foto. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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