Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nordhausen, Wallrothstr. H. PP, Am Alten Tor, Ri. Beethovenring die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor ES3.0 wurden 51 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Nordhausen übersandte Formular Anhörung

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