Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Porta Westfalica, auf der BAB 2, bei km 285,800, FR Dortmund die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 150 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren
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