Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rheda-Wiedenbrück, A 2, km 352,300, RF Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 49 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät TraffiPhot wurden 99 km/h  dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandte Formular Anhörung

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