Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rheine, Neuenkirchener Straß, Höhe Hsnr. 286, FR Neuenkirchen wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 66 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Rheine übersandt.

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