Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 24,800, Ri. Rüdesheim ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 139 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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