Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 77731 Gem. Willstätt, auf der B 28, im Bereich von km 1,490, zwischen den Netzknotenpunkten 013 un 043 außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ortenaukreis übersandte Anhörung

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