Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Neue Elbbrücke, Höhe Lichtmast 22, i. R. BAB die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 93 km/h. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg
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