Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, auf der A 44 , RF Mönchengladbach, bei km 93.702 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 121 km/h durch Messung mit PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Vordruck Zeugenfragebogen

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