Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 72151, Gem. Walddorfhäslach, auf der B 27, km 0,0, FR Tübingen, Höhe Bullenbank um 39 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 159 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät TraffiStar S 350 und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Reutlingen übersandte Formular Anhörung
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