Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bienenbüttel, B 4, Abs. 660, Stat. 1, OFR Melbeck die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit TraffiStar S350 mit Foto ergab 105 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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