Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 37213, Witzenhausen, B 27, Burg, Ludwigstein, FR Göttingen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 90 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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