Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 31.08.2015 in Haiger, BAB 45, Dortmund – Hanau, km 127,200 wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h festgestellt. Die Messung ergab 119 km/h bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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