Am 24.09.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Halle (Saale), Stadt Halle/S, Europachaussee, zur B 6, Richtung Halle-Ost um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung 82 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat,
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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