Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 111, im Bereich von km 2,2, Fahrtrichtung Berlin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 110 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 50 km/h. Beweismittel: Frontfoto Lasermessung mit PoliScan Speed. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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