Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 23.09.2015 auf der L 52, Abschnitt 260, Km 0.3, Höhe Kreuzung Cahnsdorf, FR Luckau um 13 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessumg PoliScan Speed 83 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg
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