Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 30.04.2016 auf der BAB 13, km 9,05 in FS AS Vetschau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 110 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, ES3.0, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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