Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münchweiler, Gem. Münchweiler a.d.R, B10, Walmersbach, km 1,1, FR Landau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 74 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Bußgeld: 140,00 €, Vorsatz
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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