Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ellenberg, auf der BAB 7, bei km 764,450, Würzburg – Ulm mit 38 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 138 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan FM1 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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