Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, km 43,04, FR AS Niederlehne um 22 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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