Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 25, in Höhe km 0,6, OT.-Nr. 612, in Richtung Westen mit 31 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.
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