Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 25, in Höhe km 0,6, OT.-Nr. 612, in Richtung Westen mit 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 99 km/h. Beweismittel: Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.

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