Wegen Missachtung der geschwindigkeitsbegrenzung, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur um 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 143 km/h. Beweismittel: Traffipax TraffiStar S 330, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Göttingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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